Vollmacht Kfz-Zulassung: Wer kommt als Bevollmächtigter in Frage?
Den Gang zur Zulassungsbehörde kann zum Beispiel ein Familienangehöriger, der Ehepartner, ein Freund oder auch eine Firma wie beispielsweise ein Autohaus für Sie übernehmen und dort das Fahrzeug anmelden und die Fahrzeugpapiere in Empfang nehmen. Wichtig ist, dass Sie die Vollmacht mit Ihrer Unterschrift auf dem entsprechenden Vollmachts-Formular bestätigen. Handelt es sich um eine Privatperson, die ein Auto anmelden will, muss zur Zulassung immer die örtliche Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes des Halters aufgesucht werden.
Vollmacht Kfz-Zulassung: Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte?
Für die Kfz-Anmeldung ist eine Reihe von Dokumenten erforderlich. Zur Kfz-Zulassung durch Dritte benötigt Ihr Bevollmächtigter von Ihnen folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde (die Formulare sollten bestenfalls vollständig ausgefüllt sein):
Dokumente für die KFZ-Zulassung mit Vollmacht
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie am Tag der Zulassung alle Unterlagen vollständig zusammen haben, damit die von Ihnen bevollmächtigte Person die Anmeldung Ihres Pkws erfolgreich durchführen kann. Zu einer vollständigen Vollmacht gehört außerdem eine unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer dazu.
Bringen Sie die unterschriebene Vollmacht und die Einzugsermächtigung in zweifacher Ausführung mit zur Zulassungsbehörde. Ein Exemplar verbleibt bei der Behörde, das andere geht an das zuständige Hauptzollamt, das für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist.
Vollmacht Kfz-Zulassung: Wichtige Hinweise für die erfolgreiche Anmeldung durch Dritte
Wenn Sie eine Person Ihrer Wahl zur Zulassung Ihres Fahrzeugs zur Zulassungsstelle schicken, beachten Sie bitte folgende Hinweise, damit das Auto erfolgreich angemeldet werden kann:
Der Zulassungsbehörde müssen die gültigen Personalausweise vom Halter des Fahrzeugs und von der zulassungsbevollmächtigten Person vorgelegt werden. Als Alternative gelten auch die Reisepässe inklusive Meldebestätigung beider Personen.
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird der Bevollmächtigte über eventuelle Gebühren- und Kfz-Steuerrückstände des Autobesitzers informiert, jedoch nicht über deren Höhe. Eine Kfz-Zulassung durch Dritte setzt das Einverständnis des Halters über diese Informationsweitergabe voraus. Sofern derlei Rückstände bestehen, ist eine Zulassung nicht möglich.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist ebenfalls Voraussetzung für die Kfz-Zulassung. Die unterschriebene Einzugsermächtigung muss vom Bevollmächtigten bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Sind Kontoinhaber und Fahrzeug-Halter nicht identisch, muss von beiden eine Unterschrift geleistet werden. Mit dem Mandat erteilen Sie dem zuständigen Hauptzollamt die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Ein Muster-Formular finden Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Um ein Fahrzeug durch Dritte anmelden zu lassen, ist eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) vonnöten. Eine eVB-Nummer, die den Versicherungsschutz des Autos bestätigt, erhalten Sie bei Ihrem Versicherer oder ganz unkompliziert online bei www.check24weich.de
Kfz-Zulassung: Unterschiedliche Voraussetzungen je nach Art des Fahrzeugkaufs
Welche Unterlagen Sie für eine Kfz-Zulassung benötigen, hängt auch davon ab, ob Sie ein Fahrzeug an- oder ummelden wollen, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt und ob das Fahrzeug im In- oder im Ausland erworben wurde. Darüber hinaus spielt es für die am Tag der Zulassung benötigten Dokumente auch eine Rolle, ob als Halter ein Minderjähriger, eine Firma oder ein Verein fungiert. Eine Übersicht, welche Unterlagen in welchem Fall vorgelegt werden müssen, finden Sie im Internet.
Kfz-Zulassung: Wie erhalte ich ein Kennzeichen für mein Fahrzeug?
Um am Verkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie außerdem ein amtlich zugelassenes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug. Wenn Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle von einer dritten Person anmelden lassen, wird dem Bevollmächtigten auch das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug mitgeteilt. Die schriftliche Bestätigung des Kennzeichens, die auf der Zulassungsbehörde ausgestellt wird, legen Sie anschließend beim Schildermacher vor. Das Kennzeichen wird dann umgehend angefertigt. Danach müssen Sie erneut bei Ihrer Zulassungsbehörde vorstellig werden und sich dort die TÜV- und die AU-Plakette auf dem Kennzeichen anbringen lassen.
Kfz anmelden: Begrifflichkeiten bei Zulassungspapieren beachten
Seit dem 1. Oktober 2015 gilt bei der Kfz-Zulassung laut Fahrzeugzulassungsverordnung eine neue Terminologie für die bis dahin gültigen Bezeichnungen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Die Zulassungspapiere bestehen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr aus Fahrzeugschein und -brief, stattdessen wurden diese beiden Begrifflichkeiten durch „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ für Fahrzeugschein und „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ für Fahrzeugbrief ersetzt. Wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen wollen, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde nur noch die beiden neuen Zulassungsbescheinigungen. Bei einem bereits angemeldeten Auto bleibt die Gültigkeit von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein trotz der Einführung der Zulassungsbescheinigungen erhalten. Die Zulassungspapiere bedürfen in diesem Fall also keines Austauschs. Müssen jedoch Änderungen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, wie beispielsweise ein Halterwechsel oder eine Ummeldung, werden die Zulassungspapiere durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen ist allerdings gebührenpflichtig.